ordination

Dr. Eva Geberth

Fachärztin für Innere Medizin und Geriatrie

Ärztin für Allgemeinmedizin

Ich habe keine Kassenverträge. Die Ordinationsgebühr muss also vorerst vom Patienten ausgelegt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, sich einen Teil der bezahlten Summe von der Kasse zurückzuholen, entsprechend 80% des jeweiligen Kassentarifs.

Bei notwendiger Terminstornierung ist es für die Ordinationsplanung außerordentlich wichtig, dass dies bis spätestens Freitag 12:00 vor dem folgenden Dienstags-Termin erfolgt, damit ich Stehzeiten vermeiden und andere Termine verschieben kann. Andernfalls muss ich leider die Hälfte des Honorars verrechnen. Notfälle stellen selbstverständlich eine Ausnahme dar.

Das Mitbringen der e-card ist nicht zwingend nötig, aber praktisch, wenn man seine Versicherungsnummer nicht auswendig kennt.

Wahlarztrezepte werden von den meisten Apotheken in Wien akzeptiert, manchmal muss man hinten auf einem Aufkleber mit seiner Unterschrift bestätigen, dass man versichert ist. Bei chefarztpflichtigen Medikamenten kann es notwendig sein, die Rezepte vom Hausarzt umschreiben zu lassen.

Die meisten Labors in Wien akzeptieren Wahlarzt-Überweisungen, sodass meine Überweisungen direkt verwendet werden können und nicht vom Hausarzt umgeschrieben werden müssen.

Röntgen-Überweisungen werden problemlos von den meisten Röntgeninstituten, nach persönlicher Vereinbarung jedenfalls vom Röntgeninstitut Dr. Wolf (1190 Wien, Nußwaldgasse), vom Diagnose Zentrum Urania (1030 Wien) sowie von der Privatklinik Döbling (1190 Wien, Heiligenstädter Straße) akzeptiert. Zum Besuch eines anderen Röntgeninstitutes möge bitte vorher im jeweiligen Institut nachgefragt werden. Andernfalls muss die Wahlarzt-Überweisung sicherheitshalber vom Allgemeinmediziner umgeschrieben oder bei der Krankenkassen-Bezirksstelle eingereicht werden. Nicht kooperierende Institute sind aber mittlerweile die Ausnahme.